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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit uns (Cad-Cam Anwendungstechnik; Michael Buchardt). Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Firma Cad-Cam Anwendungstechnik schriftlich bestätigt wurden. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben.

1.2

Darstellungen und Beschreibungen der Dienstleistung im Internet und in Produktbeschreibungen sind keine Eigenschaftszusicherungen. Dem Kunden sind die technischen Einsatzmöglichkeiten und -bedingungen der CNC-Programme bekannt. Auf Anfrage teilen wir weitere technische Einzelheiten mit. Druckfehler und Irrtümer bei der Erstellung der Preislisten bleiben unter Korrekturvorbehalt.

2. Angebote, Preise, Liefer- u. Zahlungsbedingungen

2.1

Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
Lieferungen erfolgen per Rechnung mit einer Zahlungsfrist von sofort Zahlbar oder 14 Tagen oder Vorauskasse. Für verspätete Zahlungen, spätestens jedoch innerhalb 30 Tagen, wird der ausstehende Betrag nach Verstreichen der ersten Mahnfrist mit dem gesetzlich zulässigen Zins verzinst. 
Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, so sind wir auch ohne Nachfristsetzung berechtigt, den Zugriff zu dem betreffenden Angebot bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. 
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und gutgeschrieben ist.

2.2

Ist keine konkrete Sache vereinbart, ist die Firma Cad-Cam Anwendungstechnik berechtigt, Veränderungen an der Sache oder Leistung vorzunehmen, wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen, aus technischen oder anderen nicht von der Firma Cad-Cam Anwendungstechnik zu vertretenden Gründen notwendig und der Kundin bzw. dem Kunden zumutbar sind. Bewirken diese Veränderungen eine Preissteigerung von mehr als zehn Prozent kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten.

3. Abnahme und Eigentumsvorbehalt

3.1 

Der Kunde hat die Ware(Programme) unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge unmittelbar nach der ersten Nutzung, gilt die Abnahme als erfolgt.

3.2

Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Die Firma Cad-Cam Anwendungstechnik behält sich das Eigentum an den Lieferwaren bis zur Zahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vor.

3.3

Widerrufsrecht 
Sie sind an Ihre Erklärung nicht mehr gebunden, wenn Sie noch vor Lieferung des in Auftrag gegebenen Programms, widerrufen. Der Widerruf muss eine Begründung enthalten und schriftlich, erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per Email an:


MichaelBuchardt@web.de

Nach Eingang Ihres Widerrufs sind wir verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten.

4. Gewährleistung und Haftung

4.1

Während der Testzeit beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung auf den Fall der Arglist. 
Der Kunde benutzt das gelieferte CNC-Programm in der Probezeit auf eigene Gefahr. Soweit wir dennoch Leistungen erbringen, erfolgt dies aus Kulanz.

4.2

Wenn der Kunde die Vergütung bezahlt und ein Programm erhalten hat, gelten die nachfolgenden Gewährleistungsregeln.

4.3

Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass das CNC-Programm für einen bestimmten, vom Kunden angestrebten Zweck geeignet ist. 
Bei CNC-Programmen muss nach Stand von Wissenschaft und Technik gegebenenfalls mit Fehlern gerechnet werden.
Für Übertragungsfehler auf Datenträgern und im Internet übernehmen wir keine Gewährleistung.
Wir haften lediglich aus Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, aus Verzug und aus anfänglichem Unvermögen, und zwar auf Ersatz des typischen und nicht entfernten Schadens, jedoch (höchstens) pro Einzelschadensfall bis zum Doppelten des Auftragswertes.
In jedem Fall ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere Schaden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder für anderen finanziellen Verlust ausgeschlossen, die aufgrund der Benutzung unserer CNC-Programme oder der Unfähigkeit, dieser CNC-Programme zu verwenden, entstehen, selbst wenn wir von der Möglichkeit eines Schadens unterrichtet worden sind.

4.4

Wird während der Gewährleistungsfrist ein Mangel festgestellt, ist die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet, die Benutzung der mangelhaften Sache sofort zu beenden und den Mangel bei der Firma Cad-Cam Anwendungstechnik geltend zu machen, andernfalls können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Die Gewährleistung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn ein offensichtlicher Mangel nicht unmittelbar nach Feststellung geltend gemacht wurde.

4.5

Wir können Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen. Die Nachbesserung erfolgt nach unserer Wahl durch 

a) Überlassung eines oder mehrer Programme, 
b) dadurch, dass wir Möglichkeiten aufzeigen, die Auswirkungen von Fehlern zu vermeiden oder 
c) durch Rückerstattung des bezahlten Kaufpreises. 

Falls die Nachbesserung lt. 4.5.a oder 4.5.b nach mehreren Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Wir können zur Nachbesserung lt. 4.5.a oder 4.5.b nicht verpflichtet werden.

4.6

Damit der Kunde seine Gewährleistungsansprüche nicht verliert, ist er verpflichtet,

die/das CNC-Programm/e unverzüglich nach der Überlassung zu untersuchen und offensichtliche Mängel umgehend unter genauer Beschreibung zu rügen.

4.7

Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. selbständig gewartet, editiert, repariert, benutzt,
verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, er weist nach, dass der Fehler hiervon unabhängig ist.

4.8

Falls Dritte Ansprüche oder Schutzrechte gegen den Kunden geltend machen, wird der Kunde uns unverzüglich unterrichten. Er darf von sich aus die Ansprüche Dritter nicht anerkennen. Wir werden nach eigener Wahl die Ansprüche abwehren oder befriedigen oder die betroffene Leistung gegen eine gleichwertige, der Bestellung entsprechenden Leistung austauschen, wenn dies für den Kunden hinnehmbar ist.

4.9

Der Haftungsausschluss nach Ziffer 4.1. bis 4.8 dieses Vertrages gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von unserer Seite verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt.

5. Geheimhaltung und Verwahrung

 

Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen und Unterlagen, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln..

6. Verwendung von Kundendaten 

 

Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
Die Kundinnen und Kunden willigen ein, dass Cad-Cam Anwendungstechnik die Namen und Firmen der Kundinnen und Kunden in der Werbung benutzen darf.

7. Schluss

7.1

Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.

7.2

Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Koblenz, sofern vom Gesetz nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.
Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Kunden um Kaufleute, um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder Niederlassung im Ausland haben.

 








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